Freiwillige Feuerwehr Bad Soden am Taunus

RAUCHWARNMELDER werden in Hessen zur PFLICHT

Durch eine verbindliche Regelung in der Hessischen Bauordnung wird die Verpflichtung für den Einbau von Rauchwarnmeldern in die Verantwortung derjenigen gelegt, die am Bau und Betrieb von Wohnungen beteiligt sind. Der Einbau von Rauchwarnmeldern auf freiwilliger Basis wird dadurch ergänzt und nachhaltig beschleunigt, um so die Zahl der Toten bei Wohnungsbränden in einem absehbaren Zeitraum deutlich weiter zu reduzieren. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Damit wurde in Hessen der weitreichendste Schutz der deutschen Bundesländer festgeschrieben. Dieses Gesetz basiert auf Initiativen der Feuerwehrverbände, insbesondere des Landesfeuerwehrverbandes Hessen und aller Parteien des Hessischen Landtages.

Warum Rauchwarnmelder so sinnvoll sind:

In der Bundesrepublik Deutschland sterben pro Jahr mehr als vierhundert Menschen durch Feuer und vor allem durch Rauch. Die meisten Brandopfer (ca. 70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Über 5.000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden betragen Millionen. Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Trotz gutem baulichen Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird. Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohen Kunststoffanteilen betroffen, entwickelt sich beim Verbrennen besonders giftiger Rauch. Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor oder Blausäuregas das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren.

Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten. Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefstem Schlaf geweckt. So verschaffen Rauchwarnmelder die nötige Zeit, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise einen Entstehungsbrand selbst zu bekämpfen.

Tipps für den Einkauf:

  • Sie erhalten Rauchwarnmelder in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und den Technikabteilungen von Kaufhäusern.
  • Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren.
  • Batteriebetriebene Geräte sollten schwache Batterien anzeigen (durchschnittliche Lebensdauer der Batterie ca. 1 -3 Jahre).
  • Das Gerät sollte ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen).
  • Die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen.
  • Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien

Wo werden Rauchmelder installiert?

Die meisten Wohnungsbrände beginnen im Wohnbereich. Deswegen fordert die europaweit gültige Norm zur Installation von Rauchwarnmeldern die Installation je eines Rauchwarnmelders an den Zimmerdecken aller Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungswege (Flure). Bei mehrstöckigen Häusern sollte ein Rauchwarnmelder in jeder Etage erfolgen. (Mindestschutz). Wichtig ist es, die Geräte an der richtigen Stelle anzubringen. Die Montage erfolgt möglichst zentral im Raum, wobei zu Balken oder anderen vorspringenden Bauteilen ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten werden sollte. Zu Leuchtstoffröhren sollte zur Vermeidung von Fehlfunktionen ebenfalls ein Abstand von 50 cm eingehalten werden. Rauchwarnmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen empfehlen sich besonders vernetzte Rauchwarnmelder, per Funk oder bei einem Neubau oder einer Sanierung auch als 230 V-Melder. Dies bedeutet, dass alle miteinander verbundenen Melder Alarm geben, wenn einer der Melder auslöst. Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchwarnmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

Eine kleine Investition für ein kostbares Gut – Ihr Leben !

Die gefährlichsten Irrtümer:

  • „Wenn es brennt, habe ich genug Zeit, um meine Wohnung zu verlassen.“
    Ein tödlicher Irrtum, denn Sie haben nur wenige Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten oder wenigen Atemzügen tödlich sein.
  • „Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich schon rechtzeitig alarmieren.“
    Eine gefährliche Fehleinschätzung, denn, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist, bleibt ein Feuer unbemerkt.
  • „Wer aufpasst, dem kann auch nix passieren.“
    Falsch. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftung im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.
  • „Steinhäuser brennen doch nicht.“
    Das brauchen sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um Rauch für eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.
  • „Rauchmelder sind zu teuer.“
    Ein Rauchwarnmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt.
    Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert? Rauchwarnmelder erhalten Sie bereits für wenige Euro´s

Weitere Infos zu Rauchmeldern gibt es bei www.rauchmelder-lebensretter.de

Hier nochmals in Kürze:

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Schützen Sie sich! Installieren Sie Rauchwarnmelder!
Ihre Feuerwehr Bad Soden berät Sie gerne und stehet Ihnen für Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder gerne zur Verfügung.



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