Nach dem Brand
Der Brand ist gelöscht, die Einsatzkräfte sind abgerückt, Sie stehen in Ihrer ausgebrannten Wohnung. Zurückgeblieben sind angebrannte
und verkokelte Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und eventuell Bauschutt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche Dinge zu beachten sind
und welche Schritte einzuleiten sind.
Wir hoffen, Ihnen hiermit eine kleine Hilfestellung geben zu können.
Grundsätzliche Vorgehensweise
Bei dem ausgebrannten Raum/den ausgebrannten Räumen kann in der Regel nur ein speziell ausgebildeter Brandsanierer helfen. Führen Sie auf keinen Fall selbstständig Sanierungsarbeiten durch.
- Informieren Sie umgehend Ihr Versicherungsunternehmen und ggf. Ihren Vermieter
- Lebensmittel und auch Medikamente, welche offen gelagert wurden oder dem Brand direkt ausgesetzt waren sind zu vernichten. Ihr Verzehr/ihre Einnahme kann äußerst gesundheitsschädlich sein.
- Veranlassen Sie eine fachgerechte Entsorgung der Brandrückstände durch einen Entsorgungsbetrieb.
- Achten Sie darauf, die Verschmutzungen aus dem Brandbereich nicht in saubere Bereiche zu übertragen.
Vorgehensweise bei geringfügiger Schadstoffbelastung
- Als erstes sollten die betroffenen Bereiche gut durchgelüftet werden. Halten Sie Sich in den Räumen erst wieder länger auf, wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
- Sie können ohne besondere Schutzvorkehrungen selber mit den Reinigungs- und Sanierungsarbeiten beginnen. Auf Grund der relativ kurzen Verweildauer in dem Brandraum ist eine gesundheitliche Schädigung selbst bei nicht ganz fachgerecht angewandten Schutzmaßnahmen unwahrscheinlich.
- Die Reinungungs- und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Tragen Sie aber bitte Schutzhandschuhe.
- Nach Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.
- Nehmen Sie während der Arbeiten im Schadensbereich keine Speisen und Getränke zu sich.
Vorgehensweise bei erhöhter Schadstoffbelastung
- Als erstes sollten die betroffenen Bereiche gut durchgelüftet werden. Halten Sie Sich in den Räumen erst wieder länger auf, wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
- Sie können unter Einhaltung unten stehender Schutzvorkehrungen selber mit den Reinigungs- und Sanierungsarbeiten beginnen oder eine Fachfirma damit beauftragen. Auf Grund der relativ kurzen Verweildauer in dem Brandraum ist eine gesundheitliche Schädigung selbst bei nicht ganz fachgerecht angewandten Schutzmaßnahmen unwahrscheinlich.
- Verwenden Sie bei den Arbeiten Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff. Für Staubarbeiten tragen Sie bitte Atemschutz (textile Halbmaske mit Schutzklasse P3). Tragen Sie zusätzliche Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten, bei Nassarbeiten Gummihandschuhe. Einmalanzüge und Handschuhe werden im Schadensbereich abgelegt und verbleiben dort. Sie können auch mehrfach getragen werden, wenn ihr Zustand es zulässt. Im Gegensatz hierzu können die textilen Atemschutzmasken nur einmal getragen werden. Vor der Wiederverwendung von Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen.
- Nach Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.
- Nehmen Sie während der Arbeiten im Schadensbereich keine Speisen und Getränke zu sich.
Vorgehensweise bei stark erhöhter Schadstoffbelastung
- Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
- Lassen Sie eine Schadstoffuntersuchung durch einen Sachverständigen durchführen. Bei der Suche kann Sie die Feuerwehrleitstelle oder das Gewerbeaufsichtsamt unterstützen.
- Beauftragen Sie eine Spezialfirma für die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten. Diese Arbeiten müssen unter Beachtung der "Leitlinie zur Brandschadenssanierung" des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden. Bitten wenden Sie Sich an Ihre Versicherung!