Freiwillige Feuerwehr Bad Soden am Taunus

Grundsätze für den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn

In der Straßenverkehrsordnung (§35 StVO) ist beschrieben, wie Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden können. Hierfür müssen Blaulicht und Martinshorn vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung, die keinerlei Wegerecht nach sich zieht. Die Übertretung der StVO, die uns während der Einsatzfahrt erlaubt ist, sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt bei gleichzeitigem Betrieb von Blaulicht UND Martinshorn. Nur dann gelten die Sonder- und Wegerechte.

Je früher andere Verkehrsteilnehmer das Einsatzfahrzeug bemerken, um so mehr Zeit bleibt ihnen in geordneter und ruhiger Weise dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen.

Wie verhalte ich mich als Verkehrsteilnehmer

Bemerken Sie ein herannahendes Einsatzfahrzeug, entweder durch das Erklingen des Martinhorns oder durch die visuelle Wahrnehmung des Blaulichts, dann nehmen Sie Sich einen Moment Zeit zu überlegen, was die beste Reaktion ist. Abruptes abbremsen ist hierbei zumeist die falsche Entscheidung, da dies die anderen Verkehrsteilnehmer, Sie selbst und das Einsatzfahrzeug gefährdet. In der Folge haben wir für Sie ein paar Grundsätze gesammelt, die Ihnen die Entscheidung erleichtern können.

  • Woher kommt das Sondersignal?
  • Können Sie erkennen, wohin das Einsatzfahrzeug fahren will? (eventuell ist ein Blinker gesetzt)
  • Sollten Sie nicht soweit zur Seite fahren können, damit ein schwerer LKW (Löschfahrzeuge der Feuerwehr sind oftmals größere LKW) die Straße noch passieren kann, dann fahren Sie mit normaler Geschwindigkeit weiter, bis sich eine Möglichkeit zum Ausweichen ergibt.
  • Stehen Sie an einer roten Ampel und müssen diese überfahren, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, dann müssen Sie mit keinen rechtlichen Folgen hierdurch rechnen. Bitte fahren Sie mit gebührender Vorsicht über die Ampel!


Notrufnummern

112

Feuerwehr

Rettungsdienst

110

Polizei

Notruf richtig absetzen


Zentrale Leitstelle +49 6192-5095

Notruffax »